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Rehabilitationsmedizin PDF

Moderne Rehabilitation Schwerverletzter im zivilmilitÀrischen Kontext

Contemporary Rehabilitation of Severely Injured Patients in a Civil-military Context

Christoph Reimertza, Matthias MĂŒnzberga

a Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Frankfurt am Main

Zusammenfassung

Die akutmedizinische Versorgung schwerverletzter Patientinnen und Patienten ist in Deutschland flĂ€chendeckend gut strukturiert und grundsĂ€tzlich fĂŒr einen regionalen Massenanfall von Verletzten (MANV) stabil aufgestellt. Eine schnittstellenfreie und sektorenĂŒbergreifende Rehabilitation komplettiert diese Schwerverletztenbehandlung und kann alle Rehabilitationspotentiale polytraumatisierter Patienten haben. Jedoch gilt dies aktuell nicht fĂŒr die Gesamtbevölkerung, v. a. nicht fĂŒr die postakute Rehabilitation, und fĂŒhrt zu einem Bruch in der Behandlungskette. Lediglich Versicherte nach einem Arbeits- und Wegeunfall und seit 2021 auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben einen strukturierten Zugang zu diesem Leistungsangebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. FĂŒr den Fall einer Landes- oder BĂŒndnisverteidigung gilt es daher, einerseits die akutmedizinische Versorgung bei den zu erwartenden großen Verletztenzahlen, andererseits aber auch die strukturierte Rehabilitation zu organisieren, um damit ein bestmögliches individuelles Ergebnis nach den zu erwartenden schweren Verletzungsmustern zu erreichen.

SchlĂŒsselwörter: Rehabilitation Schwerverletzter, Polytrauma, Traumarehabilitation, BG-Unfallklinik

Summary

The acute medical care for severely injured patients in Germany is comprehensively structured and resiliently prepared to handle regional mass casualty incidents. Only seamless, cross-sectoral rehabilitation completes the treatment of severely injured patients and can fully realize the rehabilitation potential of polytraumatized patients. This is currently not the case for post-acute rehabilitation, leading to a break in the continuum of care. At present, only those insured after occupational or commuting accidents and, since 2021, members of the Bundeswehr have structured access to this service through the Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). In the context of national or alliance defense, it is essential not only to organize acute medical care for large numbers of injured patients but also to ensure structured rehabilitation to achieve optimal individual outcomes following polytrauma.

Keywords: Rehabilitation of severely injured patients; trauma rehabilitation; polytrauma; BG-Unfallklinik

Einleitung und Hintergrund

Die Versorgungskette fĂŒr Patientinnen und Patienten mit Polytrauma in Deutschland ist in Friedenszeiten gut strukturiert und belastbar. Die Deutsche Gesellschaft fĂŒr Unfallchirurgie hat mit ihrem regelmĂ€ĂŸig aktualisierten Weißbuch zur Schwerverletztenversorgung 2006 ein dreigliedriges Netzwerk von Kliniken geschaffen [3]. Traumazentren unterschiedlicher Versorgungsstufen garantieren eine standardisierte, qualitĂ€tsgesicherte und ganzjĂ€hrige „Rund-um-die-Uhr“-Akutversorgung. Diese Strukturen sind auch fĂŒr die BewĂ€ltigung eines Massenanfalls von Verletzten (MANV) regional gut gerĂŒstet und haben sich in verschiedenen KatastrophenfĂ€llen bereits nachweislich bewĂ€hrt.

Neben dem TraumaNetzwerk DGUÂź existiert seit dem 1. Januar 2013 ein ebenfalls dreigliedriges Netzwerk zur Versorgung von Patientinnen und Patienten nach ­Arbeits- und WegeunfĂ€llen im Bereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) [5]. Die ­Zulassungskriterien unterscheiden sich u. a. durch Verlegungspflichten und Voraussetzungen zur lĂŒckenlosen Rehabilitation sowie ab 2025 die ErfĂŒllung von QualitĂ€tsindikatoren (Mindestmengen). Eine abgestufte Versorgung der Verletzten in den Heilverfahren der DGUV wird flĂ€chendeckend in Deutschland im Akutbereich durch Einrichtungen mit Zulassung zum Schwerverletztenartenverfahren (SAV), Verletztenartenverfahren (VAV) und stationĂ€ren D-Arzt-Verfahren gewĂ€hrleistet. Ein geschlossenes Netz von stationĂ€ren und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen und sektorenĂŒbergreifende ambulante Behandlungen durch DurchgangsĂ€rztinnen und DurchgangsĂ€rzte mit einheitlichen Berichtspflichten komplettiert die Verletztenversorgung fĂŒr Patientinnen und Patienten nach Arbeits- und WegeunfĂ€llen.

Dieser Artikel hat zum Ziel, den aktuellen Stand der Rehabilitation Schwerverletzter in Deutschland zu beleuchten und die Herausforderungen im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen zu beschreiben.

Rehabilitationskette

Der Betrachtung liegt die ICF (Internationale Klassifikation der FunktionsfÀhigkeit, Behinderung und Gesundheit) das bio-psychosoziale Betrachtungsmodell der WHO, zugrunde. Körperfunktionen, Körperstrukturen, AktivitÀten und Partizipation (Teilhabe) sowie Umweltfaktoren stehen in der Rehabilitation in direkter Wechselwirkung zueinander und bedingen einander im Positiven wie im Negativen [2].

Untersuchungen zum langfristigen Outcome polytraumatisierter oder schwerstverletzter Patienten zeigen, dass trotz signifikanter Verbesserung der Überlebenschancen ĂŒber die Jahre hinweg dauerhafte relevante BeeintrĂ€chtigungen der physischen und psychischen Gesundheit bestehen bleiben. Dies fĂŒhrt zu einer Verringerung der LebensqualitĂ€t und resultiert in erheblichen Folgekosten fĂŒr das Gesundheitssystem [9][12][15]. Die Rehabilitation schwerverletzter Patienten muss sich daher folgerichtig von der Nach- und Weiterbehandlung nach elektiven konservativen und operativen Behandlungen in OrthopĂ€die und Unfallchirurgie unterscheiden.

Ziel einer adĂ€quaten Traumarehabilitation ist es, ein bestmögliches Ergebnis fĂŒr eine möglichst schnelle und lange anhaltende soziale, familiĂ€re und berufliche Wiedereingliederung Schwerverletzter zu erreichen. Um alle Rehabilitationspotenziale der Schwerverletzten zu heben, ist es notwendig, frĂŒhestmögliche multidisziplinĂ€re und phasenĂŒbergreifende Rehabilitationsmaßnahmen einzuleiten sowie ineinander ĂŒbergreifende und aufeinander abgestimmte Rehabilitationsphasen nahtlos umzusetzen. Dies ist sowohl in der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 (Artikel 26 Satz 1a) als auch im aktuellen Weißbuch Schwerverletztenversorgung formuliert [3][7].

Die Behandlung eines Polytraumas wird erst durch eine schnittstellenfreie Rehabilitation komplettiert. Das Rehabilitationspotenzial schwerverletzter Patienten wird aktuell in den meisten FĂ€llen nicht vollstĂ€ndig ausgeschöpft. Auswertungen aus dem TraumaRegister DGUÂź ergeben, dass 2021 lediglich 14,8 % der Überlebenden nach Polytrauma in eine Reha-Klinik verlegt wurden. 65 % wurden in die hĂ€usliche Pflege entlassen [4].

Patienten mit schwerem SchĂ€del-Hirn-Trauma oder Querschnittsymptomatik werden in spezialisierten Zentren behandelt, die besondere Anforderungen erfĂŒllen mĂŒssen. Ausgehend von einem Vorschlag durch den ehemaligen Verband Deutscher RentenversicherungstrĂ€ger ist seit 1995 ein neurologisch/neurochirurgisches Phasenmodell kostentrĂ€gerĂŒbergreifend flĂ€chendeckend umgesetzt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft fĂŒr Rehabilitation (BAR) hat hierzu inhaltliche und strukturelle Empfehlungen vorgegeben. Schwerbrandverletzte werden in ĂŒberregionalen Traumazentren mit einem entsprechenden Zentrum behandelt [1].

In Anlehnung an das neurologische Phasenmodell wurde 2017 ein Phasenmodell der Traumarehabilitation publiziert [13]. Es lĂ€uft ebenfalls in sechs Phasen ab, die fließend ineinander ĂŒbergehen (Abbildung 1). Bei definierten Ein- und Ausgangskriterien können einzelne Phasen auch ĂŒbersprungen werden.

Abb. 1: Phasenmodell der Traumarehabilitation

Phasenmodell der Traumarehabilitation

  • Phase A: Akutbehandlung
  • Phase B: FrĂŒhrehabilitation (wĂ€hrend der Akutbehandlung)
  • Phase C: Postakute Rehabilitation
  • Phase D: Anschlussrehabilitation (z. B. Anschlussrehabilitation (AR), Anschlussheilbehandlung (AHB), Berufsgenossenschaftliche StationĂ€re Weiterbehandlung (BGSW)
  • Phase E: WeiterfĂŒhrende Rehabilitation (z. B. ambulante Therapie, berufliche, psychologische oder Schmerzrehabilitation)
  • Phase F: Nachsorge (bei bleibenden oder langfristigen Unfallfolgen)

Die Akutbehandlung (Phase A) der Traumarehabilitation sowie die FrĂŒhrehabilitation (Phase B) finden im Traumazentrum oder in spezialisierten Akutkliniken statt und beginnen im Bedarfsfall auf der Intensivstation des Akutkrankenhauses mit physikalisch-therapeutischen Maßnahmen.

Die postakute Rehabilitation (Phase C) ist gekennzeichnet durch einen großen Anteil pflegebedĂŒrftiger Patienten mit hohem Rehabilitationsbedarf, aber auch durch die medizinische Notwendigkeit einer interdisziplinĂ€ren Behandlung, weiterfĂŒhrender Diagnostik (auch mittels GroßgerĂ€te) und der Möglichkeit, komplexe operative Revisionseingriffe durchzufĂŒhren.

Die Anschlussrehabilitation in der Phase D ist etabliert und entspricht den gegenwĂ€rtigen Rehabilitationsmaßnahmen: Anschlussrehabilitation (AR), Anschlussheilbehandlung (AHB), Berufsgenossenschaftliche StationĂ€re Weiterbehandlung (BGSW).

WeiterfĂŒhrende, auch ambulante Rehabilitationsmaßnahmen aus der Phase E können ebenfalls zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung erforderlich werden.

Die in der Phase F erfolgende lebenslange kontinuierliche Nachsorge zur langfristigen Sicherung des erreichten Ergebnisses ist gerade bei Patienten mit bleibenden Unfallfolgen zu gewÀhrleisten. Dies betrifft z. B. Patienten nach Amputationen, bei andauerndem Pflege-, Therapie- oder Hilfsmittelbedarf, chronischen Schmerzen und psycho-traumatologischen Langzeitfolgen (Phase F).

Phase C – Rehabilitation

In der postakuten Rehabilitation besteht aktuell in Deutschland ein relevantes „Rehaloch“. Die Phase-C-Rehabilitation ist lediglich im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung – ausschließlich in den BG-Kliniken – als „Komplexe StationĂ€re Rehabilitation (KSR)“ flĂ€chendeckend umgesetzt [11].

Außerhalb der Heilverfahren der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung gelten fĂŒr eine unfallchirurgische/orthopĂ€dische Rehabilitation die Kriterien der Rentenversicherung fĂŒr die FĂ€higkeit von Patienten zur Rehabilitation und orientieren sich an einer ausreichenden Motivation und Belastbarkeit der Patienten [8].

Danach muss die Rehabilitandin oder der Rehabilitand:

  • mindestens frĂŒhmobilisiert und insbesondere in der Lage sein, ohne fremde Hilfe zu essen, sich zu waschen und auf Stationsebene zu bewegen,
  • fĂŒr effektive rehabilitative Leistungen ausreichend belastbar sein sowie
  • motiviert und in der Lage sein, aktiv mitzuarbeiten.

Eine Rehabilitation ist nicht möglich bei akuten Infektionen, der Besiedelung mit multiresistenten Erregern, schwerwiegenden Begleiterkrankungen oder dem Auftreten von Komplikationen. Diese sogenannte „RehabilitationsfĂ€higkeit“ ist allerdings auch mit Blick auf die ICF-Kriterien fĂŒr schwerverletzte Patienten primĂ€r irrelevant und wird oftmals erst durch Behandlung in der Phase C hergestellt.

So mĂŒssen nach wie vor Patienten mit Polytrauma außerhalb des Leistungsangebots der gesetzlichen Unfallversicherung nach der poststationĂ€ren Phase B zunĂ€chst in eine fĂŒr die Patienten völlig unzureichende Kurzzeitpflegeeinrichtung verlegt werden, wenn eine hĂ€usliche Pflege bzw. eine ambulante Rehabilitation noch nicht möglich ist.

Die Rehabilitation in der postakuten Phase C stellt dabei besondere Anforderungen, die bislang nur in den BG-Kliniken fĂŒr Patienten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder mit einer anerkannten Berufserkrankung (SGB VII) umgesetzt sind, da hohe Kompetenzen sowohl im akutmedizinischen als auch im rehabilitativen Bereich erforderlich sind [14]. Eine monozentrische Auswertung aus 2018 zeigt eine HĂ€ufigkeit notwendiger operativer Revisionen in der Phase C von 51 % [10].

Hierzu gehören neben einer (auch rÀumlich) engen Kooperation und Vernetzung mit den Traumazentren auch:

  • die Sicherstellung zĂŒgiger operativer Revisionsmöglichkeiten im Bedarfsfall,
  • die Sicherstellung einer postakuten Anschluss- und weiterfĂŒhrenden Traumarehabilitation sowie der langfristigen Nachsorge (inkl. Schmerzrehabilitation und neuro-/psychologischer Kompetenz) und
  • die Vorhaltung hierfĂŒr notwendiger personeller, rĂ€umlicher sowie technisch-apparativer Ausstattung.

Heilverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Nach der EinfĂŒhrung der Gesetzlichen Krankenversicherung 1883 durch Otto von Bismarck folgte am 6. Juli 1884 die Unfallversicherung als Antwort auf die Zunahme schwerer ArbeitsunfĂ€lle im Rahmen der Industrialisierung und der damit einhergehenden Haftungsfrage. Die Arbeitgeber ĂŒbernehmen bis heute die Kosten hierfĂŒr komplett. Im Gegenzug werden die Arbeitgeber von der zivilrechtlichen Haftung gegenĂŒber den geschĂ€digten Arbeitnehmern freigestellt. Diese AnsprĂŒche richten sich seither an den jeweiligen TrĂ€ger der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne der Haftungsablösung.

Bei Arbeits- und WegeunfĂ€llen sowie Berufserkrankungen gelten die Kriterien des Sozialgesetzbuches VII. Die Leistungen unterscheiden sich maßgeblich von denen der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V). Die Leistungen der GKV mĂŒssen ausreichend, zweckmĂ€ĂŸig und wirtschaftlich sein (§ 12 SGB V). DemgegenĂŒber ist der Ansatz im SGB VII unter dem Aspekt der Wertschöpfung fĂŒr den Patienten grundsĂ€tzlich anders. Hier steht eine sektorenübergreifende Behandlung mit allen geeigneten Mitteln von der Rettung bis zur Rehabilitation und sozialen und beruflichen Wiedereingliederung sowie lebenslanger Nachsorge im Fokus.

Die Rehabilitation der DGUV ist durch eigene Heilverfahren lĂŒckenlos und sektorenĂŒbergreifend organisiert. Es findet wĂ€hrend des gesamten Verlaufes kein Wechsel des KostentrĂ€gers statt und das gesamte Verfahren wird ab einer bestimmten Verletzungsschwere durch ein nachweislich effizientes und erfolgreiches Reha-Management begleitet [6][15].

Aufseiten der Unfallversicherungsträger (UVT) wurde mit dem Reha-Management eine Einzelfallsteuerung fĂŒr besonders schwere FĂ€lle entwickelt. Die erste Handlungsanleitung durch die DGUV hierzu entstand 2010. Seitdem hat sich eine umfassende, flĂ€chendeckende und sek­torenübergreifende Betreuung fĂŒr Patienten ab einem gewissen Schweregrad der Verletzung entwickelt.

Reha-Berater betreuen persönlich ihre Versicherten durch alle Phasen der Behandlung und unterstĂŒtzen oft als Berufshelfer bei der Reintegration. Sie sind zumeist an DGUV-eigenen Hochschulen ausgebildet. Patient, Reha-Berater und Arzt erstellen gemeinsam einen Reha-Plan, der von allen Beteiligten unterschrieben wird. Dieser Reha-Plan legt wesentliche Eckpunkte sowie die Ziele des weiteren Heilverfahrens fest und schafft so Verbindlichkeit.

Das Reha-Management ist in dieser Form weltweit einzigartig. Eine hohe Vorortpräsenz und Integration in das Behandlungsteam in den BG-Kliniken und SAV-Häusern ist mittlerweile fester Bestandteil der Behandlung von Schwerverletzten [6][15].

Abb. 2: Motivation und Ehrgeiz der Patienten lassen sich durch gezielten Einsatz moderner Technologien und spielerischer Aspekte (Gamification) steigern. (Bild: BG Unfallklinik Frankfurt/Main)

SektorenĂŒbergreifende Rehabilitation

Einzig die Heilverfahren der DGUV bieten mit den Möglichkeiten des SGB VII in ihrem gestaffelten System unterschiedlicher Verfahren eine schnittstellenfreie, lĂŒckenlose und sektorenĂŒbergreifende Rehabilitation. Die Rehabilitation ist keine Adnexe der operativen Medizin. Erst sie komplettiert die Behandlung Schwerverletzter und trĂ€gt maßgeblich zum bestmöglichen Outcome bei. Sie erfolgt ICF-orientiert und Assessment-basiert. Die Behandlung ist interprofessionell und ganzheitlich. Es existieren eigene Verfahren fĂŒr chronische Schmerzpatienten und Psychotraumata. In den 9 BG-Unfallkliniken findet mit dem Prinzip der Integrierten Rehabilitation bei der Behandlung schwerverletzter Patienten eine Verschmelzung von Akutmedizin und Rehabilitation statt. Alle Prozesse sind aufeinander abgestimmt und integrieren von Beginn an auch das Rehamanagement der UnfallversicherungstrĂ€ger.

Abb. 3: Die instrumentelle Bewegungsanalyse hilft, komplexe Fehlbelastungen zu detektieren und die Therapie stÀrker individuell auszurichten. (Bild: BG Unfallklinik Frankfurt/Main)

Die therapeutischen Berufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Sporttherapie, Massage) arbeiten innerhalb der Rehabilitation berufsgruppenĂŒbergreifend in Teams. Die Patienten werden in interdisziplinĂ€ren Teams Assessment-basiert aufgenommen und regelmĂ€ĂŸig ĂŒberprĂŒft. Kurz und mittelfristige Ziele werden mit dem Patienten vereinbart und regelmĂ€ĂŸig ĂŒberprĂŒft. Auch digitale Formen der Rehabilitation und VR-gestĂŒtzte Behandlungen werden integriert.

In allen anderen Versorgungsbereichen fallen die Patienten nach der Akutbehandlung mit FrĂŒhrehabilitation meist in ein sogenanntes „Rehaloch“. Diese Vorgehensweise ist weder aus humanitĂ€rer noch aus ökonomischer Sicht gerechtfertigt. Die Rehabilitation wird mindestens verzögert, wichtige Folgeeingriffe werden ggf. verpasst, wodurch sich der gesamte Prozess zum Nachteil der Patienten – und auch der KostentrĂ€ger – verzögert.

Auch Aspekte wie lebenslange Nachsorge oder Hilfsmittelversorgung variieren je nach SozialversicherungstrĂ€ger erheblich. Nach § 70 Abs. 1 des SGB V muss die Hilfsmittelversorgung ausreichend, zweckmĂ€ĂŸig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht ĂŒberschreiten. In § 31 SGB VII geht es vielmehr darum, eine GesundheitsschĂ€digung durch ein Hilfsmittel zu mildern oder auszugleichen. Der Unterschied der Systeme kann im Einzelfall erheblich sein.

Die Heilverfahren der DGUV mit ihrem begleitenden Rehamanagement stellen eine Blaupause fĂŒr eine optimale Schwerverletztenbehandlung dar, denn nur eine ­lĂŒckenlose Rehabilitation vervollstĂ€ndigt die Traumabehandlung und hebt alle Potenziale der Überlebenden nach Polytrauma.

Abb. 4: Polytraumatisierter Patient, der nach Beckenfraktur und schwerer PlexuslĂ€sion mit Hilfe einer computergestĂŒtzten Orthese wieder laufen lernt. (Bild: BG Unfallklinik Frankfurt/Main)

Kooperation des SanitÀtsdienstes der Bundeswehr mit den BG-Kliniken

Der SanitĂ€tsdienst der Bundeswehr und die BG-Kliniken zeichnen sich durch eine Reihe von Gemeinsamkeiten aus („gleiche DNA“). Ein vergleichbares Ziel ist die Sicherstellung einer bestmöglichen medizinischen Versorgung der anvertrauten Patientinnen und Patienten. Die GrundsĂ€tze im SGB VII „PrĂ€vention“, „Rehabilitation“ und „EntschĂ€digung“ finden sich auch in den sanitĂ€tsdienstlichen GrundsĂ€tzen „Gesundheit schĂŒtzen, erhalten und wiederherstellen“ wieder. Das Handeln beider Organisationen erfolgt grundsĂ€tzlich ganzheitlich, nachhaltig und gemeinnĂŒtzig. Dabei ist die medizinische Behandlung beiderseits von Exzellenz und hochwertiger QualitĂ€t gekennzeichnet.

Die Kernkompetenzen der Partner liegen, innerhalb des jeweiligen gesetzlichen Rahmens, in der Unfall- und Notfallversorgung, dem Umgang mit Krisensituationen und der BewĂ€ltigung von Großschadensereignissen aller Art, sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung vor allem auch in Spezialbereichen. Das eigene Leistungsspektrum wird – zumeist in den Bereichen außerhalb der Kernkompetenzen – durch die Zusammenarbeit mit strategischen Kooperationspartnern ergĂ€nzt.

Zur Sicherstellung und Vorhaltung der hierfĂŒr benötigten Ressourcen beteiligen sich die Partner an der allgemeinen DaseinsfĂŒrsorge und ĂŒbernehmen regelmĂ€ĂŸig einen Versorgungsauftrag fĂŒr die Gesamtbevölkerung. So sind die Kliniken beider Organisationen mit einem Teil ihrer Betten in die KrankenhausplĂ€ne der LĂ€nder aufgenommen oder besitzen entsprechende VersorgungsvertrĂ€ge.

Am 14. August 2019 wurde zwischen dem SanitĂ€tsdienst der Bundeswehr (SanDstBw) und den BG-Kliniken ein Letter of Intent (LOI) mit dem Ziel unterzeichnet, in gemeinsam definierten Handlungsfeldern langfristige und nachhaltige Kooperationen zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen. Im Hinblick auf die Schwerverletztenversorgung konnte nachfolgend durch die Zeichnung eines gemeinsamen Vertrags am 4. Oktober 2021 Soldatinnen und Soldaten der Zugang zur Phase C Rehabilitation (KSR) in BG-Kliniken ermöglicht werden. Hierdurch war es möglich, eine FĂ€higkeitslĂŒcke auf Seiten des SanitĂ€tsdienstes zu schließen.

Eine verĂ€nderte Sicherheitslage im inner- und außereuropĂ€ischen Ausland mit stĂ€rkerer Akzentuierung von BĂŒndnis- und Landesverteidigung fĂŒhren zu einer strukturellen Re-Fokussierung der Bundeswehr. In der zentralen Rolle als „Drehscheibe“ in der Mitte Europas ist dabei die sanitĂ€tsdienstliche Versorgung eigener Verwundeter, Verletzter und Erkrankter als auch solcher von Partnern in Deutschland zu gewĂ€hrleisten.

Kriegerische Auseinandersetzungen, wie aktuell durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine, fĂŒhren zu Verletztenzahlen, die das deutsche Gesundheitssystem vor eine enorme Herausforderung stellen wĂŒrden. Auftretende Verletzungsmuster einer drohnenbasierten KriegsfĂŒhrung mit Amputationen, offenen und infizierten Haut- Weichteilverletzungen und KnochenbrĂŒchen sowie Verbrennungen, benötigen die Expertise großer Traumazentren.

Die klinische Versorgung und Rehabilitation in diesen Szenarien kann kapazitĂ€tsbedingt nicht ausschließlich in den fĂŒnf BundeswehrkrankenhĂ€usern bewĂ€ltigt werden. Eine weitere Vernetzung mit geeigneten Partnerkliniken ist daher notwendig. Die neun BG-Unfallkliniken stellen mit ihrem gesetzlichen Auftrag und der beschriebenen gemeinsamen DNA, unter der Kurzformel 5+9+X, einen ersten idealen Partner fĂŒr diese zivil-militĂ€rische Zusammenarbeit dar.

Mit Blick auf Landes- und BĂŒndnisverteidigung sind, angesichts anzunehmender Patientenzahlen und Verletzungsmuster, allerdings weitere Partner fĂŒr die Akutversorgung als fester Bestandteil notwendig. Zuallererst sind hier UniversitĂ€tsklinika und große Maximalversorger (aufgrund des Verletzungsmusters die SAV HĂ€user) zu nennen. Konzeptionell werden darĂŒber hinaus flĂ€chendeckend zusĂ€tzlich weitere Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen notwendig, um nach der PrimĂ€rversorgung, eine weitere intensivmedizinische und normalstationĂ€re Weiterbehandlungen zu gewĂ€hrleisten.

FĂŒr eine lĂŒckenlose Rehabilitation ist allerdings auch eine gestaffelte Rehabilitationskette erforderlich. Analog der Akutbehandlung ist dabei eine Dreiteilung sinnvoll. Es werden Rehabilitationseinrichtungen benötigt, die den Anspruch einer Phase C Rehabilitation erfĂŒllen. Personelle, strukturelle und technische Voraussetzungen mĂŒssen gegeben sein, um dem hohen Therapie- und Pflegebedarf der Patienten gerecht zu werden und notwendige operative Revisionen ohne Verzögerung durchzufĂŒhren. Strukturell ist dies bislang ausschließlich in den BG-Unfallkliniken gegeben. Weitere stationĂ€re Einrichtungen der Phase D sowie ambulante Ă€rztliche und therapeutische Strukturen sind daher notwendig. FĂŒr Angehörige des SanitĂ€tsdienstes der Bundeswehr sollten auch die vorhandenen eigenen Strukturen der Rehabilitation, wie z. B. das Zentrum fĂŒr Sportmedizin in Warendorf, in die Überlegungen eines Trauma-Reha-Netzwerkes einbezogen werden.

Die beschriebenen Strukturen und Behandlungsvorteile des SGB VII sowie die geschlossene Behandlungskette mit gestaffelten sektorenĂŒbergreifenden Einrichtungen können dabei als Blaupause fĂŒr sinnvolle Versorgungsstrukturen dienen. Im Bereich der Rehabilitation ist ebenfalls eine geordnete und differenzierte Behandlung Schwerverletzter nach dem Phasenmodell Traumarehabilitation bei großer Zahl Schwerverletzter dringend notwendig, um ein individuell optimales Ergebnis fĂŒr jeden einzelnen Betroffenen erzielen zu können.

Literatur

  1. BDH-Klinik Hessisch-Oldendorf: Phasenmodell der neurologischen/neurochirurgischen Rehabilitation. , letzter Aufruf 19. November 2024. mehr lesen
  2. Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte: ICF - Internationale Klassifikation der FunktionsfĂ€higkeit, Behinderung und Gesundheit. , letzter Aufruf 19. November 2024. mehr lesen
  3. Deutsche Gesellschaft fĂŒr Unfallchirurgie e. V. (DGU): DGU-Weissbuch_Schwerverletztenversorgung (3.Auflage). , letzter Aufruf 19. November 2024. mehr lesen
  4. DGU Traumaregister: Jahresbericht 2021. , letzter Aufruf 19. November 2024. mehr lesen
  5. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV, Stand 01.07.2023). , letzter Aufruf 19. November 2024. mehr lesen
  6. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Das Rehamanagement der DGUV. , letzter Aufruf 19. November 2024. mehr lesen
  7. Deutsches Institut fĂŒr Menschenrechte: Artikel 26 UN-BRK (Habilitation und Rehabilitation). , letzter Aufruf 19. November 2024. mehr lesen
  8. Deutsche Rentenversicherung: Medizinische Voraussetzungen der Anschlussrehabilitation. AHB-Indikationskatalog, Stand: 2/2017. , letzter Aufruf 19. November 2024. mehr lesen
  9. Kleber C, Lefering R, Kleber AJ, et al.: DGU TraumaRegister. Rettungszeit und Überleben von Schwerverletzten in Deutschland Unfallchirurg 2013; 116(4): 345-50. mehr lesen
  10. Reimertz C, Benner B, Hoffmann R, Rindermann M: Stellenwert der Rehasprechstunden im BG Heilverfahren. Phys Med Rehab Kuror 2022; 32(02) :100-107. mehr lesen
  11. Reimertz C, Benner S, Hoffmann R: StationÀre und ambulante Heilverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Allgemein und Visceralchirurgie up2date 2023; 17(2): 1-14. mehr lesen
  12. Simmel S, Drisch S, Haag S, BĂŒhren V: Langzeitergebnisse nach Polytrauma mit ISS ≄25. Outcome und PrĂ€diktoren der LebensqualitĂ€t. Chirurg 2013; 84(9): 771-779. mehr lesen
  13. Simmel S, MĂŒller WD, Reimertz C, et al.: Phasenmodell der Traumarehabilitation - Wie können wir das „Rehaloch“ vermeiden? Unfallchirurg 2017; 120: 804–812.
  14. Simmel S, MĂŒller WD, Bork H, et al.: Anforderungen an Einrichtungen der Phase C der Traumarehabilitation – Überregionale Traumarehabilitationszentren in der postakuten Rehabilitation. Phys Med Rehab Kuror 2018; 28: 82–286. mehr lesen
  15. Valdez C, Sarani B, Young H, et al.: Timing of death after traumatic injury - a contemporary assessment of the temporal distribution of death. J Surg Res 2016; 200(2): 604-9. mehr lesen
  16. Wich M, Auhuber T, Scholtysik D, Ekkernkamp A: Die Gesetzliche Unfallversicherung als erfolgreiches Beispiel einer Value-based healthcare Struktur. Z Evid Fortbild Qual Gesundh wesen 2018; 130: 13-20. mehr lesen

Manuskriptdaten

Zitierweise

Reimertz C, MĂŒnzberg M: Moderne Rehabilitation Schwerverletzter im zivilmilitĂ€rischen Kontext. WMM 2025; 69(1–2): 34-39

DOI: https://doi.org/10.48701/opus4-393

FĂŒr die Verfasser

Dr. med. Christoph Reimertz

Prof. Dr. Matthias MĂŒnzberg

Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Frankfurt am Main,

Friedberger Landstraße 430, 60389 Frankfurt/Main

E-Mail: christoph.reimertz@bgu-frankfurt.de

Manuscript Data

Citation

Reimertz C, MĂŒnzberg M: [Contemporary rehabilitation of severely injured patients in a civil-military context]. WMM 2025; 69(1–2): 34-39.

DOI: https://doi.org/10.48701/opus4-393

For the Authors

Dr. med. Christoph Reimertz

Prof. Dr. Matthias MĂŒnzberg

BG Trauma Centre Frankfurt am Main,

Friedberger Landstraße 430, D-60389 Frankfurt/Main

E-Mail: christoph.reimertz@bgu-frankfurt.de

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